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   OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96   

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https://dejure.org/1996,2285
OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96 (https://dejure.org/1996,2285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.1996 - 15 W 138/96 (https://dejure.org/1996,2285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 1996 - 15 W 138/96 (https://dejure.org/1996,2285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des bisherigen Verwalters und Auflösung des bestehenden Verwaltervertrages; Abberufung eines Wohneigentums-Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 14 II 8a/95
  • LG Bielefeld - 23 T 251/95
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 523
  • ZMR 1997, 49
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Dagegen besteht für eine nach § 23 Abs. 4 WEG fristgebundene Anfechtung des Beschlusses über die Kündigung des Verwaltervertrags kein Rechtsschutzinteresse (a.A. Staudinger/Bub, aaO, § 26 WEG Rdn. 398; wohl auch BayObLG, ZWE 2001, 590, 592; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523, 524).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Andererseits wäre der angefochtene Beschluss bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Ungültigkeitserklärung im Anfechtungsverfahren wirksam und beachtlich, so dass die auf seiner Grundlage ausgesprochene Kündigung des Verwaltervertrags, das Vorliegen eines Kündigungsgrundes vorausgesetzt, wirksam wäre (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 523).

    Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 106, 113; NJW 2002, 3240/3242; KG, ZMR 1997, 610; Senat, NJW-RR 1997, 523) billigt dem abberufenen Verwalter ein Anfechtungsrecht zu, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.

    Für die hier zu klärende Frage der Wirksamkeit der Kündigung entfaltet die Anfechtung des Abberufungsbeschlusses keine vorgreifliche Wirkung (vgl. BGH, a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310; OLG Köln, NJW-RR 2001, 159, Senat, NJW-RR 1997, 523).

    Dies kommt in Betracht, da auch eine aufgrund eines angefochtenen Eigentümerbeschlusses - der bis zur Rechtskraft einer gerichtlichen Ungültigkeitserklärung im Anfechtungsverfahren wirksam und beachtlich war - ausgesprochene Kündigung des Verwaltervertrags wirksam sein kann (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 523).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    Eine Weigerung liegt allerdings nur vor, wenn der Verwalter die Versammlung trotz einer entsprechenden Aufforderung durch einen oder mehrere Wohnungseigentümer oder durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats nicht einberuft, da nur nach einem Untätigbleiben nach entsprechender Aufforderung von einer Weigerung gesprochen werden kann (Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 24 WEG Rz. 72; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rz. 21; OLG Hamm OLGZ 1981, 24, 27; ZMR 1997, 49).

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts, dass anderes nur dann gelten würde, wenn feststünde, dass die Beschlüsse nicht auf dem Einberufungsmangel beruhen, entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 12.07.2001, 20 W 305/99; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312; ZMR 1997, 49; BayObLG …

  • LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12

    Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen

    In der Rspr. ist anerkannt, dass der aus seiner Sicht zu Unrecht abberufene Verwalter kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung der Neubestellung eines anderen Verwalters hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.09.1996, 15 W 138/96, Rz. 19 m.w.N.; LG Hamburg, Urt. v. 18.08.2010, 318 S 77/09, Rz. 41 m.w.N.; vgl. auch Bärmann- Merle , WEG, 12. Aufl. 2013, § 26 Rn. 268 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01

    Wohnungseigentum: Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren gegen die

    In diese Rechtsstellung wird durch einen rechtswidrigen Abberufungsbeschluß unmittelbar eingegriffen (BGHZ 106, 113, 122 ff = NJW 1989, 1087; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524).

    Daraus, daß Vergütungsansprüche des Verwalters noch im Streit stehen könnten, folgt für sich genommen kein weitergehendes Rechtsschutzinteresse; denn die Entscheidung über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Abberufungsbeschlusses ist nicht präjudiziell für die Frage, ob und in welchem Umfang dem Verwalter noch Ansprüche aus dem Verwaltervertrag zustehen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524).

  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    2 Z 103/85|LG Lübeck; 28.10.1985; 7 T 556/85">NJW-RR 1986, 813, 814; ZMR 2002, 774 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 197).
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümerversammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluss in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 788 unter Bezugnahme auf BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; BayObLGZ 1965, 35; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523; KG, ZMR 1997, 610) besitzt der Verwalter durch sein Amt eine Rechtsstellung, die er beispielsweise gegen einen Abberufungsbeschluss aus eigenem Recht verteidigen darf.
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

    In der Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 106, 113, 122 = NJW 1989, 1087, 1089; Senat NJW-RR 1997, 523, 524) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, daß ein durch die Eigentümer Versammlung abberufener Verwalter, der nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, den Abberufungsbeschluß in entsprechender Anwendung von § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG anfechten kann.
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97

    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

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  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

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